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Mahn- und Vollstreckungswesen

Mahn- und Vollstreckungswesen

Direktdurchwahl zu unserer Kanzlei :

Wie verhalte ich mich, wenn der Schuldner seine Rechnung nicht begleicht? Muss ich meine Forderung direkt vor dem Gericht einklagen oder reicht erst einmal ein kostengünstigeres und schnelleres Mahnverfahren? Oftmals sind es nämlich nur Liquiditätsengpässe, die den Schuldner dazu bewegen, seine Rechnung nicht zu begleichen. Einwendungen gegen Ihre (Dienst-)Leistung hat er meistens nicht. Um aber auch in diesen Fällen Ihre Ansprüche zu sichern, insbesondere um einen Verjährungseintritt zu vermeiden, empfiehlt es sich, zunächst mahngerichtlich, danach im Vollstreckungswege gegen den Schuldner vorzugehen.

Nach erfolgter anwaltlicher Beratung erfolgt die weitere Bearbeitung bei uns im Hause durch die Fachangestellte Frau Wieker, die seit Jahren mit der Durchsetzung von Forderungen im Wege des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens bestens vertraut ist, und zwar von der Vorbereitung des Verfahrens bis notfalls zur Pfändung oder zur Beauftragung des Gerichtsvollziehers. Sie überwacht den oftmals langwierigen Zahlungsverkehr und veranlasst abschließend die Überweisung Ihrer Forderung auf Ihr Konto.

Frau Wieker
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